28. März 2024

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Umweltrecht
Das Umweltrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Schutz unserer Umwelt und zur Erhaltung der Ökosysteme. Dass es überhaupt ein Umweltrecht geben muss, ergibt sich aus der Verpflichtung des Art 20a Grundgesetz, wo der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel verankert ist. Daraus können Bürger zwar keine Rechte auf ein bestimmtes handeln des Staates, auf eine bestimmte Umweltpolitik herleiten, denn es ist lediglich eine Zielvorgabe. Gleichwohl ist es eine verbindliche Vorgabe, die Art 20a Grundgesetz vorgibt, und damit ist der Staat grundsätzlich zum Handeln verpflichtet, wobei es ihm freisteht, die Einzelheiten dieses Umweltrechtes selbst festzulegen. Auch in der Europäischen Union ist der Umweltschutz inzwischen verankert. Das Umweltrecht ist nicht in einem einzigen Gesetz niedergelegt; vielmehr handelt es sich dabei um eine Vielzahl unterschiedlichster Rechtsnormen zum Schutz der Umwelt in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.

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