19. März 2024

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Alters- und Jugendschutz
Nicht alles, was Erwachsene sehen oder kaufen dürfen, ist auch für Jugendliche geeignet. Dies gilt besonders für manche Inhalte im Internet. Dort wird unterschieden nach den sogenannten entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten, die erst für Jugendliche ab 16 gedacht sind, und den jugendgefährdenden Inhalten, die erst Volljährigen zugänglich gemacht werden dürfen. Nach deutschem Jugendschutzrecht - Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - bedürfen erstere Inhalte, die Inhalte ab 16, des Einsatzes eines Jugendschutzfilters, letztere, die Inhalte ab 18 wie insbesondere auch Pornografie, müssen durch ein Altersverifikationssystem geschützt sein, das sicher verifiziert, die User sind volljährig.

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