24. April 2024

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Immobilien und Wohnungen
Der Begriff der Immobilien stammt aus dem Lateinischen; immobilis bedeutet unbeweglich. Immobilien sind also unbewegliche Güter. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man darunter Grundstücke, die Gebäude, die sich darauf befinden, und deren Zubehör. Das Eigentum an Immobilien verkaufen oder erwerben unterliegt nach deutschem Recht speziellen rechtlichen Vorschriften. Unter anderem bedarf es der notariellen Beurkundung des Vertrages und einer Änderung der entsprechenden Eintragung im Grundbuch, wo jeweils die aktuellen Eigentümer aller Liegenschaften vermerkt sind. Neben einem Haus sind Eigentumswohnungen spezielle Formen der Immobilien, wo der Eigentümer nicht das Grundstück und das Haus als ganzes, sondern nur einen Teil, eine abgetrennte Wohnung erwirbt. Immobilienmakler helfen bei Kauf, Verkauf, aber auch Miete und Vermietung von Immobilien und Eigentumswohnungen.

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