29. März 2024

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Fernkurse Fernunterricht
Fernunterricht wird von privaten Fernlehrinstituten angeboten. Es handelt sich laut Fernunterrichtschutzgesetz von 1977 um die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten. Im Gegensatz zum Direktunterricht ist der Lehrende und der Lernende räumlich getrennt. Der Lernende kann beim Fernunterricht den überwiegenden Teil des Lernstoffes individuell und unter freier Zeiteinteilung bearbeiten. Der Lernerfolg wird von seinem Lehrenden oder seinem Beauftragten überwacht. Im Rahmen des Fernunterrichts - wobei es sich meist um beruflichen Unterricht (auch Abiturlehrgänge) handelt, werden dem Lernenden durch Studienbriefe, Audio- oder videobasierte Lerneinheiten oder per Datenträger übermittelte Computer Based Trainings und online ablaufende Web Based Trainings - der Lernstoff übermittelt. Die Einsendeaufgaben werden zur Korrektur per Post oder elektronisch an den Lehrenden gesandt. Der Zusammenhalt eines Fernkurses kann durch regelmäßige Treffen, Seminare und webbasierte Methoden des E-Learning gefördert werden. Der Inhalt oder Ziel des Fernunterrichts ist u. a. der Berufsabschluß oder verschiedene Bildungsabschlüsse. Seit 1977 unterliegen in Deutschland alle Fernlehrgänge einer Zulassungspflicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet nach Antragstellung über die jeweilige Zulassung von Fernlehrgängen, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen. Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Berlin überprüft und bewertet die Fernlehrgänge. Bei reinen Hobby-Kursen, die nur der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, ist keine staatliche Zulassung nötig. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten eine Zulassungsnummer, welche der Anbieter im Informationsmaterial sichtbar aufführen muss.

Wichtige Informationsquellen finden Sie unter:
www.focus.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernunterricht

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