28. März 2024

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Unternehmen und Firmen Firmen
Ein geschäftliches Unternehmen oder ein kaufmännischer Betrieb wird im allgemeinen Sprachgebrauch mit "Firma" bezeichnet. Firma ist auch der Handelsname des Vollkaufmanns, d.h. derjenige Name, unter dem ein Vollkaufmann seine Handelsgeschäfte betreibt sowie klagen und verklagt werden kann. Die Firma kann sein: Personalfirma (in der ein Familienname enthalten ist), Sachfirma (die auf den Gegenstand des Unternehmens hinweist), gemischte Firma (die sowohl ein Familiennamen als auch einen Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens enthält). Wie der bürgerliche Name bezeichnet sie eine (natürliche und juristische) Person, nämlich den Inhaber des Handelsunternehmens. Dieser (nicht etwa die Firma) ist Träger der unter der Firma erworbenen Rechte und Pflichten. Jeder Vollkaufmann ist verpflichtet, eine Firma zu führen. Die Firma, ihre Änderung, die Änderung ihrer Inhaber und ihr Erlöschen sind beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden

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